Serie: Nichts ist, wie es scheint
Am 11. März 2004 explodierten in Madrid innerhalb weniger Minuten zehn Bomben in vier Vorortzügen. Fast 200 Menschen kamen ums Leben, mehr als 1.400 wurden verletzt. Noch am Tag der Anschläge fanden spanische Ermittler in der Nähe eines Bahnhofs einen gestohlenen Lieferwagen. Darin lag eine blaue Plastiktüte mit Zündern und Spuren von Sprengstoff.
Auf der Tüte sicherten die Ermittler zahlreiche Fingerabdrücke. Zwei davon waren deutlich genug, um für eine Identifizierung infrage zu kommen. Einer erhielt die Kennzeichnung LFP 17.
Die spanische Polizei übermittelte Bilder der Fingerabdrücke über Interpol an ausländische Ermittlungsbehörden. In den Vereinigten Staaten übernahm das Fingerabdrucklabor des FBI die Untersuchung. Zunächst waren die zugesandten Bilder zu schlecht, um sie zuverlässig mit den amerikanischen Datenbanken abzugleichen. Am 14. März trafen höher aufgelöste Aufnahmen ein.
Das FBI verfügte damals über ein automatisiertes Fingerabdrucksystem mit Datensätzen von mehr als 47 Millionen Menschen. Die Software konnte Merkmale einer unbekannten Spur mit gespeicherten Abdrücken vergleichen und eine Liste möglicher Übereinstimmungen erzeugen. Die Entscheidung, ob tatsächlich dieselbe Person dahinterstand, traf anschließend ein menschlicher Sachverständiger.
Am 16. März untersuchte der erfahrene Fingerabdruckexperte Terry Green die Vorschläge des Computers. Einer der Kandidaten erschien ihm besonders überzeugend. In der Rangliste der durchsuchten Datenbank stand er an vierter Stelle.
Green verglich den unbekannten Abdruck mit gespeicherten Fingerabdrücken dieser Person. Er fand eine auffällige Übereinstimmung und kam zu dem Ergebnis, dass beide Spuren vom selben Finger stammten. Ein Kollege bestätigte zunächst informell seine Einschätzung. Weitere Begutachtungen folgten.
Hinter dem gespeicherten Fingerabdruck stand Brandon Bieri Mayfield, ein Rechtsanwalt aus Portland im amerikanischen Bundesstaat Oregon.
Mayfield war kein Unbekannter in den behördlichen Datenbanken. Seine Fingerabdrücke waren unter anderem im Zusammenhang mit einer früheren Festnahme erfasst worden. Nach der Identifizierung beschafften die Ermittler zusätzliche Vergleichsabdrücke, darunter solche aus seiner Zeit bei der amerikanischen Armee.
Auch diese Vergleiche schienen die erste Einschätzung zu bestätigen.
Dass ein Computer den richtigen Kandidaten vorschlagen konnte, war für das FBI nichts Ungewöhnliches. Automatische Systeme sollten die Suche unter Millionen gespeicherter Fingerabdrücke erleichtern. Den Sachverständigen blieb die eigentliche Identifizierung vorbehalten. Gerade diese menschliche Prüfung galt als entscheidende Absicherung gegen zufällige Ähnlichkeiten.
Im Fall Mayfield war die Übereinstimmung allerdings ungewöhnlich. Die Experten fanden zahlreiche Merkmale, deren räumliche Anordnung zusammenzupassen schien. Der Untersuchungsbericht des amerikanischen Justizministeriums hielt später fest, dass die Spur und Mayfields Fingerabdruck tatsächlich bemerkenswerte Ähnlichkeiten aufwiesen.
Das FBI meldete seine Identifizierung an die spanischen Behörden und leitete Ermittlungen gegen Mayfield ein. Für die Ermittler gewann damit auch seine Biografie an Bedeutung. Mayfield war Muslim, hatte als Anwalt einen wegen terroristischer Aktivitäten verurteilten Mandanten vertreten und verfügte über Kontakte, die im Rahmen der Terrorermittlungen untersucht wurden.
Zunächst hatte allerdings allein der Fingerabdruck zur Identifizierung geführt. Der untersuchende FBI-Sachverständige kannte Mayfields Namen und seine persönlichen Verhältnisse noch nicht, als er seine erste Entscheidung traf.
Am 13. April 2004 meldete die spanische Polizei einen abweichenden Befund. Ihre Fingerabdruckexperten konnten die amerikanische Identifizierung nicht bestätigen. In einem offiziellen Bericht kamen sie zu einem negativen Ergebnis.
Damit standen sich zwei Bewertungen derselben Spur gegenüber.
Das FBI ließ sich davon zunächst nicht überzeugen. Amerikanische Experten überprüften ihre Einschätzung, blieben aber bei ihrer Identifizierung. Bei einem Treffen in Madrid am 21. April wurden die unterschiedlichen Auffassungen erörtert, ohne dass eine Einigung zustande kam.
Für die amerikanischen Ermittler war der Fall inzwischen zu einer dringlichen Terrorismusermittlung geworden. In gerichtlichen Unterlagen wurde die Identifizierung mit außerordentlicher Sicherheit dargestellt. Ein Ermittler hatte die Übereinstimmung als hundertprozentig bezeichnet.
Am 6. Mai wurde Mayfield festgenommen. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines sogenannten Material Witness Warrant, eines Haftbefehls für einen wichtigen Zeugen. Mayfield war damit nicht wegen Beteiligung an den Anschlägen angeklagt, wurde aber inhaftiert. FBI-Beamte durchsuchten seine Wohnung, seine Kanzlei und Fahrzeuge.
Der Fingerabdruck blieb das zentrale Beweisstück.
Mayfields Anwälte bestritten die Identifizierung. Ein Gericht zog den erfahrenen Fingerabdrucksachverständigen Kenneth Moses hinzu, der früher bei der Polizei von San Francisco gearbeitet hatte. Auch er untersuchte die Bilder der Spur und Mayfields Vergleichsabdrücke.
Am 19. Mai bestätigte Moses vor Gericht, dass der Abdruck seiner Ansicht nach von Mayfield stammte.
Am selben Tag erhielten die amerikanischen Behörden eine Nachricht aus Spanien, die den Fall veränderte.
Die spanische Polizei hatte inzwischen einen anderen Mann identifiziert: Ouhnane Daoud, einen Algerier, dessen Fingerabdrücke den Behörden vorlagen. Die Spanier waren zu dem Ergebnis gekommen, dass LFP 17 vom rechten Mittelfinger Daouds stammte. Ein zweiter Abdruck auf derselben Plastiktüte passte zu seinem rechten Daumen.
Die spanischen Experten konnten nun mehr vorweisen als einen Widerspruch zur amerikanischen Auswertung. Sie hatten eine alternative Identifizierung, die auch Merkmale erklärte, welche bei Mayfields Abdrücken Schwierigkeiten bereitet hatten.
In einem Bereich der unbekannten Spur gab es Einzelheiten, die nicht zu Mayfields Finger passten. Die amerikanischen Untersucher hatten zuvor angenommen, dass dieser Bereich durch eine zusätzliche Berührung entstanden sein könnte. Die neuen Vergleichsabdrücke aus Spanien boten eine andere Erklärung: Der betreffende Bereich passte zu Daoud.
Das FBI begann erneut zu prüfen. Die Neubewertung erwies sich selbst nach Bekanntwerden der spanischen Identifizierung als schwierig. Einige Untersucher hielten zunächst weiter an Mayfield fest, andere sahen die bessere Übereinstimmung bei Daoud.
Mayfield kam am 20. Mai unter Auflagen frei. Am 24. Mai zog das FBI seine frühere Identifizierung zurück. Das Verfahren gegen Mayfield wurde eingestellt; die amerikanischen Behörden entschuldigten sich bei ihm.
Wie konnte es zu einer Fehlidentifizierung kommen, obwohl mehrere erfahrene Experten dieselbe Spur untersucht hatten?
Was die späteren Untersuchungen ergaben
Das amerikanische Justizministerium untersuchte den Fall über einen längeren Zeitraum. Im März 2006 veröffentlichte sein Office of the Inspector General einen umfangreichen Bericht. Er beruht auf Ermittlungsunterlagen, Befragungen der beteiligten Fachleute und der Hinzuziehung weiterer unabhängiger Fingerabdruckexperten.
Die Untersuchung bestätigte zunächst einen wichtigen Umstand: Zwischen Mayfields Fingerabdruck und der unbekannten Spur bestand tatsächlich eine sehr ungewöhnliche Ähnlichkeit.
Zehn Merkmale, die ursprünglich zur Identifizierung Mayfields beigetragen hatten, wurden später auch für die Identifizierung Daouds herangezogen. Allerdings unterschieden sich bei genauer Untersuchung mehrere Einzelheiten dieser Merkmale. Die Abdrücke waren ähnlich, aber nicht identisch.
Hinzu kamen Fehler bei der Auswertung.
Ein Fingerabdruck, der auf einer Plastiktüte zurückbleibt, ist nicht mit einem sauber aufgenommenen Vergleichsabdruck gleichzusetzen. Teile können fehlen, verwischt oder verzerrt sein. Manchmal ist unklar, ob eine kleine Struktur tatsächlich eine bestimmte Verzweigung einer Hautleiste zeigt oder lediglich durch die Art der Berührung entstanden ist.
Der Gutachter muss deshalb zunächst beurteilen, welche Merkmale der unbekannten Spur zuverlässig erkennbar sind. Erst danach sollten diese Merkmale mit einem bekannten Abdruck verglichen werden.
Bei Mayfield verlief ein Teil dieser Prüfung anders. Die Untersucher fanden auffällige Übereinstimmungen und deuteten anschließend manche unscharfen Stellen der Tatortspur im Licht des bereits vorliegenden Vergleichsabdrucks.
Der Bericht bezeichnete das als circular reasoning, eine zirkuläre Beweisführung. Merkmale, die eigentlich unabhängig hätten festgestellt werden müssen, wurden durch die vermeintlich passende Vergleichsspur beeinflusst.
Die Fachleute berücksichtigten außerdem bestimmte Unterschiede zwischen den Abdrücken nicht ausreichend. Einige Unterschiede wurden als Folgen von Verzerrungen interpretiert, andere durch die Annahme einer zweiten Berührung erklärt.
Solche Erklärungen können bei tatsächlichen Fingerabdruckspuren grundsätzlich berechtigt sein. Im vorliegenden Fall dienten sie jedoch dazu, Abweichungen mit einer Identifizierung vereinbar zu machen, die bei sorgfältigerer Prüfung hätte zurückgewiesen werden müssen.
Auch die wiederholte Bestätigung war weniger unabhängig, als die Zahl der beteiligten Experten nahelegte.
Die nachfolgenden Prüfer wussten, dass zuvor bereits eine Identifizierung erfolgt war. Der vom Gericht eingesetzte Gutachter kannte ebenfalls die bestehende Einschätzung. Die Untersuchungen waren also keine vollständig voneinander abgeschirmten Bewertungen.
Das wurde zu einer der wichtigsten Erkenntnisse des Falls: Wenn mehrere Fachleute denselben Befund bestätigen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass jede Prüfung unter unabhängigen Bedingungen stattgefunden hat.
Der Untersuchungsbericht unterschied zudem zwischen zwei zeitlich getrennten Fragen. Die erste Fehlidentifizierung ließ sich nach seinen Feststellungen nicht auf Mayfields muslimische Religionszugehörigkeit zurückführen. Als die spanische Polizei widersprach, waren den amerikanischen Ermittlern jedoch bereits Informationen über Mayfields Religion und berufliche Kontakte bekannt. Nach Einschätzung der Untersuchungsbehörde trugen diese Informationen wahrscheinlich dazu bei, dass das FBI seine Identifizierung trotz ernstzunehmender Gegenargumente nicht ausreichend infrage stellte.
Eine vorsätzliche Fälschung durch die Fingerabdruckexperten stellte der Bericht nicht fest. Er beschrieb Fehler in der Anwendung der Methode und organisatorische Schwächen des Laborbetriebs.
Wie zuverlässig sind Fingerabdrücke?
Der Fall Mayfield wird gelegentlich als Beweis dafür angeführt, dass Fingerabdrücke als Identifikationsmittel grundsätzlich unzuverlässig seien. Auch das wäre eine zu weitreichende Schlussfolgerung.
Die individuelle Struktur menschlicher Fingerleisten ermöglicht sehr aussagekräftige Vergleiche. Problematisch wird es, wenn nur ein kleiner, verzerrter oder schwer interpretierbarer Ausschnitt vorliegt und seine Übereinstimmung mit einem bekannten Abdruck bewertet werden muss.
2011 veröffentlichten Bradford Ulery und Kollegen in den Proceedings of the National Academy of Sciences eine groß angelegte Untersuchung zur Genauigkeit solcher Entscheidungen. 169 Fingerabdruckexperten verglichen ausgewählte Spur- und Vergleichsabdrücke. Bei den Vergleichen von tatsächlich unterschiedlichen Personen lag die Rate falscher positiver Identifizierungen in diesem Experiment bei etwa 0,1 Prozent.
Dieser Wert ist keine allgemeine Fehlerwahrscheinlichkeit für jeden Fingerabdruckfall. Die Studie untersuchte bestimmte Vergleichsaufgaben unter kontrollierten Bedingungen, nicht sämtliche Arbeitsschritte realer Ermittlungen.
Bemerkenswert war ein anderes Ergebnis: Bei keiner der sechs falschen positiven Identifizierungen trafen zwei der beteiligten Fachleute dieselbe Fehlentscheidung am selben Abdruckpaar. Das spricht dafür, dass wirklich unabhängige Zweitprüfungen viele Fehler erkennen können. Eine Garantie ist es nicht.
Nach dem Fall Mayfield änderte das FBI seine Verfahren. Zu den später dokumentierten Maßnahmen gehörten detailliertere Prüf- und Dokumentationsvorschriften sowie die verpflichtende blinde Zweitprüfung bei Identifizierungen, die auf einer einzigen unbekannten Fingerabdruckspur beruhen.
Die Fachleute sollten damit weniger Gelegenheit haben, sich von einer vorherigen Entscheidung beeinflussen zu lassen.
In Madrid hatte die spanische Polizei die amerikanische Identifizierung bereits mehrere Wochen vor Mayfields Festnahme zurückgewiesen. Das FBI hielt dennoch daran fest, bis die spanischen Ermittler eine andere Person mit der Spur verbinden konnten.
Der Fingerabdruck auf der Plastiktüte hatte sich während dieser Zeit nicht verändert. Verändert hatte sich die Grundlage, auf der die Ermittler ihn beurteilten.
Der Fall belegt eine konkrete Fehlidentifizierung und ihre Ursachen. Er beweist weder, dass Fingerabdrücke grundsätzlich ungeeignet sind, noch erlaubt er, jede fehlerhafte Identifizierung auf bewusste Voreingenommenheit zurückzuführen. Die Beurteilung möglicher Vorurteile im Mayfield-Fall folgt ausdrücklich der differenzierten Feststellung des Untersuchungsberichts.
Datenstand: Historische Rekonstruktion; Quellenabgleich am 22.10.2026.
