Wer eine große Sammlung von Flusslängen, Einwohnerzahlen oder wirtschaftlichen Messwerten betrachtet, könnte erwarten, dass die erste von null verschiedene Ziffer ebenso oft eine 1 wie eine 9 ist. Bei vielen Datenreihen trifft das nicht zu. Nach Benfords Gesetz beginnt ungefähr jeder dritte Wert mit einer 1, aber weniger als jeder zwanzigste mit einer 9. Dahinter steckt eine logarithmische Verteilung: Auf einer Skala, auf der gleiche Verhältnisse gleiche Abstände besitzen, nimmt der Zahlenbereich von 1 bis knapp 2 mehr Platz ein, als die gewöhnliche Ziffernintuition vermuten lässt.
Ermittler nutzen solche Muster mitunter als Hinweis bei der Prüfung von Datensätzen. Eine Abweichung beweist allerdings keinen Betrug. Und eine von vornherein eng begrenzte Zahlenmenge, etwa Körpergrößen in Zentimetern, muss Benfords Gesetz keineswegs folgen.
Kein universelles Gesetz für jede Zahlensammlung, insbesondere nicht für IDs, Postleitzahlen oder enge Werteintervalle. Die eingebauten Beispieldatensätze sind ausdrücklich konstruiert, keine erhobenen Fluss-, Bevölkerungs- oder Finanzdaten. Abweichungen beweisen keinen Betrug.
Datenstand: Mathematische Schlussprüfung: 20.10.2026
So wurde gerechnet
Für die erste von null verschiedene Ziffer d: P(d) = log10(1 + 1/d). Für d = 1: rund 30,103 %; für d = 9: rund 4,576 %. Die neun Modellwahrscheinlichkeiten summieren sich zu 1.
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